Privatpraxis

Die Gesprächspsychotherapie ist wissenschaftlich fundiert und ihre Wirksamkeit nachgewiesen und bestätigt. Trotzdem wird sie bislang nicht als Voraussetzung zur Erlangung einer Approbation und damit zum Erreichen einer Kassenzulassung anerkannt. Dies ist der Grund, warum ich nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann.

Manchmal kann eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme durch einen alternativen Kostenträger (z.B. Heilpraktikerzusatzversicherung, Berufsgenossenschaft) infrage kommen. Ob und welche Möglichkeiten es für Sie speziell gibt, die Behandlung erstattet zu bekommen, klären wir vorab im ersten schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Kontakt.
 
Werden die Kosten der Behandlung von einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder einer Berufsgenossenschaft übernommen, so berechne ich den dort aktuell gültigen Satz. Für Selbstzahler wird für eine je 50-minütige Behandlungsdauer ein Honorar von 90,- Euro in Rechnung gestellt.
 
Der Gedanke, eine psychotherapeutische Behandlung aus eigener Tasche zu bezahlen, kann für Sie zunächst abschreckend sein. Es gibt jedoch auch gute Gründe, warum Sie genau das tun sollten:

  • In meiner Praxis gibt es in der Regel keine monatelangen Wartezeiten. Meist kann ich neuen Patienten innerhalb von 14 Tagen ein Erstgespräch anbieten und ggf. die Therapie starten.
  • Sie können mit Ihren Sorgen, Nöten und Beschwerden oder in Lebenskrisen zu mir kommen, auch wenn noch keine manifeste psychische Erkrankung vorliegt.
  • Wenn Sie Selbstzahler sind, haben wir beide kaum lästige Bürokratie.
  • Wir haben die Freiheit, gemeinsam zu entscheiden, welche Form und Methoden der Psychotherapie zum Einsatz kommen sollen, ohne dabei die restriktiven Vorgaben der Krankenkassen zu beachten.
  • Wir haben die Freiheit, die Länge und Intensität der Therapie selbst zu bestimmen, ohne den Vorgaben der Krankenkassen nachzukommen.
  • Ihre Psychotherapie bleibt absolut vertraulich. Nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch werden z.B. Berichte an den Hausarzt verfasst. Wird dagegen die Therapie von einer Krankenkasse oder Versicherung bezahlt, so werden die zugehörigen Daten, Diagnosen und Berichte dort gespeichert und verbleiben in Ihrer Akte, was in bestimmten Situationen zu Ihrem Nachteil sein kann.
  • Um als Therapeutin mit meiner Privatpraxis mein Geld verdienen zu können und mich auf dem Markt gegenüber Kassenpraxen zu behaupten, muss ich durch meine Verbindlichkeit, meine Kompetenz und meine Leistung überzeugen. Dies motiviert mich sehr, einen guten Job zu machen.